UNGEBUNDENE VERSICHERUNGS- UND VORSORGEBERATUNG

Fachmann für berufliche Vorsorge

Seit 1983 stellen wir uns in den Dienst der Versicherten, Anleger und Eigentümer. Möchten Sie bei Ihrer Versicherungsplanung alles richtig machen? Wir helfen Ihnen gerne dabei.
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News / Aktuell

Vorsorgeauftrag für Ihre finanziellen und rechtlichen Zuständigkeiten

Situation: Nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit kann man seine Wünsche nicht mehr äussern. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) löst die zu übernehmenden Aufgaben.

Ihre Vorsorge: Noch bei Urteils- und Handlungsfähigkeit die Situation mit einem Vorsorgeauftrag regeln. Die eingesetzte Person verwaltet Ihr Vermögen und vertritt Sie im Rechtsverkehr.

Errichtung: Eigenhändig verfasst, datiert und unterzeichnet der bevollmächtigten Person, einer Behörde oder dem Notar übergeben.

Ohne Vorsorgeauftrag: Gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten bloss auf das üblicherweise Erforderliche (ohne Liegenschaft).

Mit Vorsorgeauftrag: Persönliche Fürsorge für Betreuung und Pflege, Vermögensverwaltung, Abschluss von Verträgen.

Vorsorgeauftrag Muster

Patientenverfügung für Ihre medizinische Behandlung

Situation: Nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit kann man seine Wünsche nicht mehr äussern. Möchten Sie alle lebensverlängernden Massnahmen ausschöpfen? Bin ich bereit meine Organe zu spenden?

Ihre Verfügung: Bei Urteilsfähigkeit schriftlich abgefasst, datiert und eigenhändig unterzeichnet. Original an einem sicheren Ort aufbewahren und Hausarzt informieren oder Notiz der Aufbewahrung auf sich tragen.

Mit Patientenverfügung: Entlastung der Angehörigen  vor schwerwiegenden Entscheidungen und Rechtsverbindlichkeit gegenüber Ärzte.

Patientenverfügung FMH